Teilnahmebedingungen  - Stand: August 2021
 

1 Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein, Sektion Peissenberg und Wintersportabteilung
Alle angebotenen Kurse sind ausschließlich für die Mitglieder der Sektion Peißenberg und der zugehörigen Ortsgruppe Hohenpeißenberg des Deutschen Alpenvereins. Die Vereinsmitgliedschaft ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an einem Kurs. Zusätzlich ist die Mitgliedschaft in der Wintersportabeilung des Alpenvereins Peißenberg für die Teilnahme an den Kursen unbedingt erforderlich. Dadurch ist der Kursteilnehmer automatisch beim BSV (Bayerischen Skiverband) gemeldet und versichert. Diese Meldung ist wiederum für die Teilnahme an DSV-Skischule Veranstaltungen vorgeschrieben.

2 Vereinsbeitritte
Aufgrund des Abschnittes (1) ist die Mitgliedschaft im Verein sowie in der Wintersportabeilung für die Teilnahme an DSV-Skischule Kursen erforderlich. Bei der Kursanmeldung können Nichtmitglieder dem Verein und der Wintersportabteilung beitreten.

3 Familienrabatt
Ein Familienrabatt von 10% auf die Kursgebühr wird bei gleichzeitiger Anmeldung von zwei oder mehr Familienmitgliedern allen anzumeldenden Familienmitgliedern gewährt. Bei Nachmeldungen wird der Familienrabatt nur für die Nachmeldung gewährt, falls bereits ein oder mehrere Familienmitglieder für einen Kurs gemeldet sind. Eine rückwirkende Verrechnung auf bereits gemeldete Teilnehmer ist nicht möglich.
Als Familienmitglieder gelten Ehe- und Lebenspartner, Kinder in häuslicher Gemeinschaft, sowie getrennt wohnende Kinder bzw. Geschwisterkinder. Geschwister werden nur bis zum 18. Lebensjahr der Familie zugerechnet, es sei denn sie wohnen darüber hinaus bei den Eltern.
Bus- und Liftkosten sind vom Rabatt ausgeschlossen.

4 Haftungsausschluss
Die Teilnahme an unserem Programm erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt für Personen- und Sachschäden, Verspätungen und sonstige Unregelmäßigkeiten keine Haftung. Hiervon ausgenommen sind Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für eine Absicherung über das mit der Vereinsmitgliedschaft und der Mitgliedschaft in der Wintersportabteilung abgedeckte Maß ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

5 Rückerstattung der Kursgebühren
Bei Rücktritt vom Kurs wird generell eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € erhoben. Diese entfällt, wenn der Kurs abgesagt bzw. verschoben wird und der Teilnehmer aufgrund der Terminverschiebung verhindert ist.
Tritt der Teilnehmer mehr als 14 Tage vor Kursbeginn vom Kurs zurück, wird die volle Kursgebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr erstattet. Ab 14 Tage vor Kursbeginn ist die volle Erstattung (abzüglich Bearbeitungsgebühr) der Kursgebühr nur gegen Vorlage einer offiziellen Bestätigung (z.B. ärztliche Bescheinigung) möglich. Diese ist umgehend im AV-Heim oder beim Organisator abzugeben. Bei spontaner Verhinderung während des Kurses und Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung richtet sich die Höhe des Erstattungsbetrages nach dem Anteil der versäumten Kurszeit.
Versäumnis: 100 % >= 50 % < 50 %
Erstattung: 100 % 50 % 0 % (immer abzüglich Bearbeitungsgebühr)
Wird der Kurs vom Teilnehmer selbst abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eine Barauszahlung des Erstattungsbetrages ist nicht möglich. Es erfolgt nach Abschluss der internen Kursabrechnung eine Überweisung auf das Konto des für die Zahlung des Mitgliedsbeitrages verantwortlichen Mitgliedes (ca. 4-8 Wochen). Kurzfristige Absagen bzw. Abmeldungen vom Kurs sind ausschließlich dem Organisator des jeweiligen Kurses mitzuteilen - bitte nicht an das AV-Heim !!

6 Absagen / Verschiebungen / Änderungen des Veranstaltungsorts
Die Organisatoren der einzelnen Kurse behalten sich vor, im Namen der DSV-Skischule im Verein, einzelne Kurse aufgrund äußerer Umstände (z.B. Witterung), zu geringer Nachfrage oder unvorhersehbarer Ereignisse abzusagen oder zu verschieben. Im Falle einer vollständigen Absage oder der Verhinderung eines Teilnehmers durch eine Terminverschiebung des Kurse wird die bereits bezahlte Kursgebühr an den Teilnehmer vollständig, ohne Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr, auf ihr Konto zurück überwiesen. Barauszahlungen sind generell nicht möglich.
Die in der Kursausschreibung angegebenen Veranstaltungsorte sind Wunschziele der Organisation und können in Abhängigkeit von Schneelage, Witterung oder betriebsbedingten Gründen geändert werden. Die Änderung des Veranstaltungsortes und eine dadurch bedingt weitere Anfahrt berechtigt nicht zum Rücktritt vom Kurs und einer Rückerstattung der Kursgebühren.
Der aktuelle Veranstaltungsort wird am Tag vor Kursbeginn festgelegt und ist ab 14 Uhr abrufbar. Sie erhalten diese Information auf den Internetseiten der Skischule oder direkt beim Kursorganisator.

7 Lastschrift-Einzug der Kursgebühren
Die in der Ausschreibung angegebenen Kursgebühren werden nach der Kursanmeldung vom Mitgliedskonto eingezogen. Dies erfolgt etwa 1-2 Wochen nach dem zweiten Kurs-Anmeldetermin. Eventuell abweichende Kontonummern sind direkt bei der Anmeldung anzugeben. Barzahlung oder Überweisung der Kursgebühr ist nicht möglich.
Für die Bearbeitung von nicht eingelösten Lastschriften wird neben der eventuell anfallenden Rücklastschriftgebühr der Bank (ca. 3 €) immer eine Bearbeitungsgebühr von 5 € fällig. Dies ist aber nur der Fall, wenn die Rückbelastung vom Teilnehmer verschuldet ist (z.B. Kontoauflösung, Unterdeckung). Der entsprechende Betrag wird nach erfolgter Klärung erneut eingezogen.
Seit 1.2.2014 gilt das SEPA-Verfahren. Die Buchungen erfolgen dann unter der Gläubiger-ID DE63SKI00000214854. Als Mandatsreferenz dient die laufende Nummer der Anmeldung. Bei Neuanmeldungen ist die temporäre Mitgliedsnummer der Anmeldebestätigung zu entnehmen.



Wichtige Hinweise



1 Funktionstüchtigkeit der Ausrüstung
Bei mangelhafter Ausrüstung, welche die Sicherheit des Teilnehmers und die Sicherheit der Gruppe gefährdet, sowie den Kursablauf beeinträchtigt, ist der Übungsleiter berechtigt, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Nach der Behebung des Fehlers kann sich der Teilnehmer der Gruppe wieder anschließen. Eine Reparaturmaßnahme durch den Übungsleiter (wie z.B. das Einstellen der Bindung) ist aus versicherungstechnischen Gründen untersagt.

2 Sicherheit - Ski
Lassen Sie die Funktionsfähigkeit Ihrer Skibindung zu Saisonbeginn in einem Fachgeschäft überprüfen, damit die Auslösewerte entsprechend eingestellt werden können. Das Tragen von Schutzhelmen, speziell bei Kindern, wird Ihnen dringend empfohlen. Achten Sie bei Kindern auf eine gute Passform der Skischuhe. Sie sollten keinesfalls zu klein oder viele Nummern zu groß sein. Dies gilt auch für die Kleidung, vor allem aber für die Handschuhe !!! Geben sie den Kindern bei zweifelhafter Wetterlage unbedingt wasserdichte Kleidung mit. Regenmantel oder K-Way sind empfehlenswert, falls der Skianzug nicht dicht ist. Wir empfehlen Ihnen dringend, die Skier vor und während den Kurstagen zu wachsen und die Kanten zu schleifen. Die Verwendung von gut präparierten Skiern trägt erheblich zum Lernerfolg bei.

3 Sicherheit - Snowboard
Das Board muss mit einem Fangriemen ausgestattet sein. Ohne Fangriemen ist die Teilnahme nicht erlaubt. Ein Anti-Rutsch-Pad wäre sinnvoll. Die meisten Verletzungen beim Snowboard-Fahren treten im Handgelenksbereich auf. Deshalb wird die Benutzung von speziellen Snowboard-Handschuhen angeraten. Anfänger können sich z.B. durch die Verwendung von Inline-Handgelenksprotektoren in normalen Handschuhen vor Verletzungen schützen. Die Kleidung sollte im Bereich der Sitzfläche wasserdicht und/oder speziell verstärkt sein.

4 Leihmaterial
Hier verweisen wir Sie auf unsere Partner - Sportzentrale Papistock. Bitte rechtzeitig reservieren.

5 Ansprechpartner
Bei Fragen zum Kurs wenden Sie sich bitte an den Organisator des Kurses. Die Kontaktdaten des Organisators bzw. der Organisatoren werden rechtzeitig im Internet bekannt gegeben bzw. sind auf der Ausschreibung angegeben. Andernfalls wenden sie sich bitte zu den jeweils gültigen Öffnungszeiten an die Geschäftsstelle des AV-Peissenberg unter Tel. 08803/5775.